01 · Ausländerquote
Sie können bis zu 49 % eines Gebäudes als Volleigentum erwerben.
Das thailändische Recht begrenzt das ausländische Eigentum an einem Eigentumswohnungsprojekt auf 49 % der Gesamtwohnfläche als Volleigentum. Die restlichen 51 % sind thailändischen Staatsbürgern oder mehrheitlich thailändischen Gesellschaften vorbehalten.
Was das bedeutet: Wenn Sie eine Einheit kaufen, muss im Gebäude noch Ausländerquote verfügbar sein. Wir prüfen den Quotenstatus, den Preis innerhalb der Ausländerquote (mitunter mit leichtem Aufschlag) sowie etwaige anstehende Freigaben, bevor wir eine Einheit empfehlen.